Feuerwehr Grundausbildung: Unterschied zwischen den Versionen

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Nachprüfung (bei Bedarf) Samstag 17. Oktober 2020
  
 
Lehrgangsort Feuer- und Rettungswache Erftstadt
 
Lehrgangsort Feuer- und Rettungswache Erftstadt

Version vom 28. Januar 2020, 21:14 Uhr

2020

Termin TM I

Dienstag 14. April 2020 bis Samstag 27. Juni 2020

Dienstags 18.30 - 21.45 Uhr,
Donnerstags 18.30 - 21.45 Uhr,
Samstags 13.00 - 16.15 Uhr,

Prüfungsstag Samstag 27. Juni 2020 8.30 Uhr Nachprüfung (bei Bedarf) 15. August 2020 Lehrgangsort Feuer- und Rettungswache Erftstadt

Termin TM II

Dienstag 22. August 2020 bis voraussichtlich 26. September 2020

Dienstags 18.30 - 21.45 Uhr
Donnerstags 18.30 - 21.45 Uhr
Samstags 13.00 - 16.15 Uhr

Prüfungsstag voraussichtlich Samstag 26. September 2020 8.30 Uhr

Nachprüfung (bei Bedarf) Samstag 17. Oktober 2020

Lehrgangsort Feuer- und Rettungswache Erftstadt

Truppmannausbildung Teil I (1. Jahr der Feuerwehr Grundausbildung)

Der TM I ist der Beginn der Ehrenamtlichen Feuerwehrgrundausbildung nach FwDV2. Die Lehrinhalte der Ehrenamtlichen Feuerwehrgrundausbildung sind abrufbar unter Lernzielkatalog Truppmannausbildung.

Die erfolgreiche Teilnahme an der Feuerwehrgrundausbildung ist verpflichtend für alle aktiven Feuerwehrangehörigen (Dienstpflicht).

Der TM I entspricht den Modulen 1 und 2 nach FwDV 2 und ist der grösste Teil der Ehrenamtlichen Grundausbildung. Die Ausbildung geht über ca. 7 Wochen (unterschiedlich je nach Feiertagen usw.) und schließt mit einer Prüfung ab.

Zur Prüfung wird zugelassen wer maximal 20% Fehlzeiten vor der Prüfung hat (entspricht der Regelung der Kreisfeuerwehrschule). Der Lehrgangstag hat in der Regel vier Unterrichtsstunden.

Teilnehmen können alle aktive und Jugendfeuerwehr Mitglieder der Feuerwehr Erftstadt die eingekleidet sind (s. Kleiderkammer ) und bei Start des Lehrgang das 17. Lebensalter vollendet haben. Nicht volljährige Teilnehmer benötigen das unterschriebene Einverständnis der Erziehungsberechtigten!

Teilnehmer des Jugendfeuerwehr JF 15 plus Programms bekommen die dort absolvierten und bescheinigten Unterrichtseinheiten anerkannt und müssen diese nicht noch einmal absolvieren, dürfen aber ;-) . Feuerwehr Neueinsteiger/Quereinsteiger erhalten das Angebot eines Vorbereitungs Workshop.

Das 2. Jahr der Feuerwehr Grundausbildung

Im zweiten Jahr der Feuerwehr Grundausbildung absolvieren die Teilnehmer den Erste Hilfe Lehrgang, den Sprechfunker Lehrgang und (bei vorliegen der Notwendigen ärztlichen Untersuchung G26/III und Volljährigkeit) den Atemschutzgeräteträger Lehrgang an der Kreisfeuerwehrschule des Rhein-Erft-Kreises.

Die Teilnahme am Übungsdienst, Einsätzen (außerhalb des Gefahrenbereich) und Leistungsnachweis am Kreisfeuerwehrtag ist selbstredend obligatorisch.


Truppmannausbildung Teil II (3. Jahr der Feuerwehr Grundausbildung)

Der TM II ist der Abschluss der Feuerwehr Grundausbildung.

Der TM II enstpricht den Modulen 3 und 4 nach FwDV2. Die Inhalte und Lehrgangsziele findet Ihr unter den obigen links im Abschnitt TM I. Die Ausbildung geht über ca. 4 Wochen (unterschiedlich je nach Feiertagen usw.) und schließt mit einer Prüfung ab. Fehlzeiten sind genau so wie im TM I geregelt.

Teilnehmen können alle die erfolgreich am TM I teilgenommen haben, den Erste Hilfe Lehrgang sowie den Sprechfunker Lehrgang erfolgreich absolviert haben.

Anmeldung

Anmeldung unter folgendem link Anmeldung