TM I: Unterschied zwischen den Versionen

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Dienstag 30. August 2018 bis Samstag 20. Oktober 2018
 
  
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== Truppmannausbildung Teil I ==
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Der TM I ist der Beginn der Ehrenamtlichen Feuerwehrgrundausbildung nach [http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/fwdv_2_stand_01_2012.pdf FwDV2]. Die Lehrinhalte der Ehrenamtlichen Feuerwehrgrundausbildung sind abrufbar unter [http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/rderlass_im_20051221_lernziele.pdf Lernzielkatalog Truppmannausbildung].
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Die erfolgreiche Teilnahme an der Feuerwehrgrundausbildung ist verpflichtend für alle aktiven Feuerwehrangehörigen (Dienstpflicht).
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Der TM I entspricht den Modulen 1 und 2 nach FwDV 2 und ist der grösste Teil der Ehrenamtlichen Grundausbildung. Die Ausbildung geht über ca. 7 Wochen (unterschiedlich je nach Feiertagen usw.) und schließt mit einer Prüfung ab.
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Teilnehmen können alle aktive und Jugendfeuerwehr Mitglieder der Feuerwehr Erftstadt die eingekleidet sind und bei Start des Lehrgang das 17. Lebensalter vollendet haben. '''Nicht volljährige Teilnehmer benötigen das Unterschriebene Einverständnis der Erziehungsberechtigten!'''
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Teilnehmer des Jugendfeuerwehr JF 15 plus Programms bekommen die dort absolvierten und bescheinigten Unterrichtseinheiten anerkannt und müssen diese nicht noch einmal absolvieren, dürfen aber ;-) .
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Das 2. Jahr der Feuerwehr Grundausbildung
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Im zweiten Jahr der Feuerwehr Grundausbildung absolvieren die Teilnehmer den Erste Hilfe Lehrgang, den Sprechfunker Lehrgang und (bei vorliegen der Notwendigen ärztlichen Untersuchung G26/III und Volljährigkeit) den Atemschutzgeräteträger Lehrgang an der [[Kreisfeuerwehrschule]] des Rhein-Erft-Kreises.

Aktuelle Version vom 12. Januar 2018, 13:46 Uhr

2018

Donnerstag 30. August 2018 bis Samstag 20. Oktober 2018

Dienstags 18.30 - 21.45 Uhr,
Donnerstags 18.30 - 21.45 Uhr,
Samstags 13.00 - 16.15 Uhr,

Prüfungsstag Samstag 20. Oktober 2018 8.30 Uhr

Lehrgangsort Feuer- und Rettungswache Erftstadt

Truppmannausbildung Teil I

Der TM I ist der Beginn der Ehrenamtlichen Feuerwehrgrundausbildung nach FwDV2. Die Lehrinhalte der Ehrenamtlichen Feuerwehrgrundausbildung sind abrufbar unter Lernzielkatalog Truppmannausbildung.

Die erfolgreiche Teilnahme an der Feuerwehrgrundausbildung ist verpflichtend für alle aktiven Feuerwehrangehörigen (Dienstpflicht).

Der TM I entspricht den Modulen 1 und 2 nach FwDV 2 und ist der grösste Teil der Ehrenamtlichen Grundausbildung. Die Ausbildung geht über ca. 7 Wochen (unterschiedlich je nach Feiertagen usw.) und schließt mit einer Prüfung ab.

Teilnehmen können alle aktive und Jugendfeuerwehr Mitglieder der Feuerwehr Erftstadt die eingekleidet sind und bei Start des Lehrgang das 17. Lebensalter vollendet haben. Nicht volljährige Teilnehmer benötigen das Unterschriebene Einverständnis der Erziehungsberechtigten!

Teilnehmer des Jugendfeuerwehr JF 15 plus Programms bekommen die dort absolvierten und bescheinigten Unterrichtseinheiten anerkannt und müssen diese nicht noch einmal absolvieren, dürfen aber ;-) .

Das 2. Jahr der Feuerwehr Grundausbildung Im zweiten Jahr der Feuerwehr Grundausbildung absolvieren die Teilnehmer den Erste Hilfe Lehrgang, den Sprechfunker Lehrgang und (bei vorliegen der Notwendigen ärztlichen Untersuchung G26/III und Volljährigkeit) den Atemschutzgeräteträger Lehrgang an der Kreisfeuerwehrschule des Rhein-Erft-Kreises.